Unternehmensintegrität
MIBRAG hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Verträgen zu gewährleisten und wird in diesem Zusammenhang verstärkt Korruptionsprävention und -bekämpfung betreiben.
Ombudsfrau
Rechtsanwältin Cornelia Gürtler als externe Ombudsfrau steht als unabhängige Ansprechpartnerin für alle zur Verfügung, die anonym den Verdacht einer Korruption oder eines sonstigen Rechtsverstoßes äußern wollen. Die Ombudsfrau ist eine unabhängige, der Schweigepflicht unterliegende Rechtsanwältin, die Informationen nur mit Zustimmung des Hinweisgebers an das Unternehmen weitergibt. Sie ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer, Kunden oder andere Dritte. Für Hinweisgeber entstehen dabei keine Kosten.
Cornelia Gürtler ist externe Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits-, Sozial- und Verkehrsrecht. Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Ihr Fokus liegt eindeutig auf der Vermeidung von Rechtsverstößen aller Art, Wirtschaftsstraftaten und Verstößen gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens.
Kontaktdaten
Rechtsanwältin Cornelia Gürtler
Bitterfelder Straße 7-11
04129 Leipzig
Telefon +49 341 -9102450
info@Rechtsanwaeltin-Guertler.de
Hinweisgeberplattform
Helfen Sie, Verstöße und Missstände aufzudecken und abzustellen, indem Sie Hinweise über den Verdacht einer Straftat oder eines schweren Regelverstoßes über das Hinweisgebersystem melden.
Sie bleiben dabei in jedem Fall geschützt: Ihre Hinweise erhalten und bearbeiten ausschließlich unsere Verantwortlichen der internen Meldestelle. Sie behandeln Ihre Hinweise absolut vertraulich. Das System speichert keine IP-Adressen und verwendet keinerlei Tracking-Instrumente. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Auch wenn Sie Ihren Namen angeben, wahren die Bearbeiter die Vertraulichkeit Ihrer Identität nach den gesetzlichen Vorgaben.
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Die Achtung von Menschenrechten ist für die MIBRAG-Gruppe von wesentlicher Bedeutung. Zur MIBRAG-Gruppe gehören die MIBRAG Energy Group GmbH, die MIBRAG GmbH und deren mehrheitlich verbundene Tochtergesellschaften. In unserer Grundsatzerklärung informieren wir über die Strategie zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange, respektive deren Umsetzung in unserer Lieferkette. Die Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sehen wir als fortlaufenden Prozess, in welchem wir kontinuierlich Verbesserungen anstreben. Unsere Menschenrechtsstrategie zielt darauf ab, Risiken einer Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Belangen vorzubeugen oder zu minimieren oder solche Verletzungen zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Zur Erreichung dieses Ziels haben wir angemessene Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in unseren Beschaffungsprozessen implementiert.
- Wir haben ein umfassendes Risikomanagement im eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferketten etabliert. Effiziente Prozesse im Rahmen des Risikomanagements stellen unsere Maßnahmen zur Umsetzung der Menschenrechtsstrategie und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicher. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des Risikomanagements kontrollieren wir regelmäßig jährlich als auch anlassbezogen und nehmen erforderlichenfalls Anpassungen vor. Verantwortliche Personen betreuen und überwachen die notwendigen operativen Prozesse und Maßnahmen. Zudem wird die Unternehmensleitung durch die zuständigen Personen in den intern geschaffenen Strukturen und Verantwortlichkeiten mindestens einmal jährlich über das Risikomanagement informiert. Unser Risikomanagement gliedert sich in die nachstehenden Prozesse.
- Wir verstehen die Sorgfalt im Bereich Menschenrechte und Umwelt als einen fortlaufenden Prozess. Jährlich werden Risikoanalysen zur Identifikation potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern durchgeführt. Identifizierte Risiken unterziehen wir im Rahmen unseres Risikomanagements einer Angemessenheitsprüfung und erhöhen anlassbezogen unsere Ermittlungsbemühungen.
- Stellen wir in unseren relevanten Geschäftsabläufen Risiken im Bereich Menschenrechte und Umwelt fest, haben wir effiziente Prozesse entwickelt, um diesen Risiken durch angemessene Präventionsmaßnahmen zu begegnen. Es sind Richtlinien und Systeme implementiert, die unseren Anspruch zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren Geschäftspartnern zum Ausdruck bringen. Tatsächlichen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken, die wir bei unseren unmittelbaren Zulieferern festgestellt haben, begegnen wir im Rahmen unseres Risikomanagements mit angemessenen Präventionsmaßnahmen. Haben wir tatsächliche Anhaltspunkte menschrechtlicher oder umweltbezogener Risiken bei einem mittelbaren Zulieferer festgestellt, binden wir ihn unverzüglich in unsere Risikoanalyse sowie unser Risikomanagement ein und legen entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen fest.
- Liegt die Verletzung im eigenen Geschäftsbereich, werden wir angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Liegt die Verletzung bei einem unserer unmittelbaren Zulieferer oder bei einem mittelbaren Zulieferer entlang unserer Lieferkette, werden wir ebenfalls angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.
- Wir gewähren im Rahmen eines angemessenen Beschwerdeverfahrens für Hinweise elektronisch Zugang (Link). Beschwerden werden vertraulich behandelt. Nähere Informationen sind unter vorstehendem Link einsehbar.
- Entsprechende Dokumentation und Berichterstattung erfolgen durch uns jährlich. Der Bericht ist auf der jeweiligen Internetseite öffentlich zugänglich.
Stand 06/2024