Sicherheitsprogramm

MIBRAG-Partner

MIBRAG-Partner

Unsere Partnerfirmen richten sich nach unseren Werten
und beteiligen sich aktiv.

Symbol Arsi THGA Bochum

Mit dem Grundsatz „Wir sind es uns Wert“ präsentiert sich unser Sicherheitsprogramm im neuen Outfit. Grundlage hierfür bildete die Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der THGA Bochum.

Anhand der Auswertung konnten sechs Handlungsfelder identifiziert werden, welche die Basis bilden. Die Handlungsfelder spiegeln sich zudem farblich im neuen Symbol wider.

Das Handlungsfeld „MIBRAG Partner“ setzt sich mit der vertraglichen Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf MIBRAG-Territorien und Baustellen auseinander. Ziel ist es, den reibungslosen Betriebsablauf unter größtmöglicher Sicherheit für unsere eigenen Mitarbeiter sowie den Mitarbeitern unserer Partnerfirmen zu gewährleisten, so dass alle so gesund nach Hause kommen, wie sie auf Arbeit gekommen sind. Mit der Umsetzung dieser Anforderungen schaffen wir es gemeinsam, unserer Vision von einem unfallfreien Unternehmen weiter näher zu kommen.

1. „MERKBLATT FÜR UNTERNHEMENSFREMDE PERSONEN“ UMSETZEN

Das Merkblatt für unternehmensfremde Personen auf Territorien, Baustellen und Verkehrs-wegen der MIBRAG zählt zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist somit Vertragsbestandteil der Bestellung durch MIBRAG.

Wesentlicher Bestandteil ist die Umsetzung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes in MIBRAG sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechend Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheits-verordnung, vor Aufnahme der Tätigkeiten.

2. EINWEISUNGSVIDEO FÜR PARTNERFIRMEN ANSEHEN

Das Einweisungsvideo von MIBRAG informiert über mögliche Gefährdungen und bestehende Regelungen und Vorschriften in den Bereichen Bergbau und Veredlung. Das Video ersetzt jedoch nicht die spezifische Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung am Arbeitsort und ist jährlich zu wiederholen. Mit dem Anschauen des Partnerfirmenvideos erhalten die Mitarbeiter einen Bestätigungsnachweis und einen Helmaufkleber für das aktuelle Kalenderjahr.

Das Video kann an den jeweiligen Wachegebäuden der MIBRAG-Standorte oder unter folgendem Link angesehen werden:

3. VOR ARBEITSBEGINN KONTAKT MIT ANSPRECHPARTNER MIBRAG AUFNEHMEN

Der Ansprechpartner MIBRAG organisiert die Anmeldung der Partnerfirmenmitarbeiter. Hierfür erhalten die Mitarbeiter der Partnerfirma eine personalisierte elektronische Zugangs-karte. Bevor diese die MIBRAG-Territorien betreten ist eine Anmeldung an den Betriebs-wachen erforderlich. Dies gilt auch für das Verlassen des Betriebsgeländes.

Bei Arbeiten an Produktionsanlagen erfolgt die An- und Abmeldung bei der Betriebsüberwachung bzw. dem Leitstand. Sicherheitsbestimmungen, Verhalten bei Brand oder Unfall sowie allgemeine Festlegungen werden im Baustelleneröffnungsprotokoll festgelegt und dokumentiert. Die Einweisung über betriebsspezifische Gegebenheiten, den Arbeitsbereich und das Arbeitsumfeld erfolgt am Arbeitsort.

4. GEFAHREN UND GEFAHRENBEREICHE IM ARBEITSUMFELD ERMITTELN, SCHUTZMASSNAHMEN TREFFEN UND ARBEITEN BEGINNEN

Die Einweisung über betriebsspezifische Gegebenheiten, den Arbeitsbereich und das Arbeitsumfeld erfolgt am Arbeitsort durch den Baustellen-/ Reparaturverantwortlichen oder den Ansprechpartner MIBRAG. Zudem erfolgt durch die Partnerfirma vorab eine Gefährdungsbeurteilung der durchzuführenden Arbeiten. Festgelegte Schutzmaßnahmen sind zu unterweisen und zu dokumentieren. Die Nachweise sind bei der Baustelleneröffnung vorzulegen.

Bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten müssen vor Beginn Arbeitserlaubnis-scheine ausgefüllt werden. Diese sind vor Beginn der Arbeiten durch den Baustellen-/ Reparaturverantwortlichen oder den Ansprechpartner MIBRAG zu prüfen.

Sind mehrere Partnerfirmen auf der Baustelle tätig, ist eine gegenseitige Gefährdung auszuschließen und Gefahrenbereiche entsprechend zu kennzeichnen sowie abzusperren.

5. BEI ANSPRECHPARTNER MIBRAG ABMELDEN UND ARBEITSSTELLE SICHER UND GESUND VERLASSEN

Beim Einstellen der Arbeiten und Verlassen der Baustelle den Baustellen-/ Reparatur-verantwortlichen oder den Ansprechpartner MIBRAG informieren. Dabei ist auf den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsstelle zu achten. Verkehrswege müssen frei zugängig sein, Verpackungsmaterialen entsorgt und die benutzten Arbeitsmittel sicher aufbewahrt werden. Dies hilft vor allem Stolper- und Sturzunfällen aktiv entgegen zu wirken.

Beim Verlassen des Betriebsgeländes sind die Betriebswachen bzw. die Betriebsüberwachung oder der Leitstand zu informieren.

Sicherheitsprogramm MIBRAG-Partner

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Sicherheitsprogramm Mibrag Partner
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