Sicherheitsprogramm

Gefahren erkennen

Gefahren erkennen

Unsere Sorgfalt bei der Gefährdungsbeurteilung schützt nicht nur unsere Mitarbeiter, sie erleichtert auch eine praxisnahe Unterweisung.

Symbol Arsi THGA Bochum

Mit dem Grundsatz „Wir sind es uns Wert“ präsentiert sich unser Sicherheitsprogramm im neuen Outfit. Grundlage hierfür bildete die Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der THGA Bochum.

Anhand der Auswertung konnten sechs Handlungsfelder identifiziert werden, welche die Basis bilden. Die Handlungsfelder spiegeln sich zudem farblich im neuen Symbol wider.

Das Handlungsfeld „Gefahren erkennen“ stellt den Prozess der Gefährdungsermittlung, -beurteilung und das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen dar. Mit der Unterweisung werden unsere Mitarbeiter befähigt, sich an diese Maßnahmen zu halten, aber auch selbst Gefährdungen im Arbeitsprozess wahrzunehmen. Die Wirksamkeitskontrolle am Arbeitsplatz hilft hierbei, die Praxistauglichkeit sicherzustellen und neuen Gefährdungen entgegenzuwirken. Vor allem die Einbeziehung der Mitarbeiter vor Ort stellt ein Höchstmaß an praxisnaher Umsetzung und kontinuierlicher Verbesserung sicher. So schaffen wir es gemeinsam, unserer Vision von einem unfallfreien Unternehmen weiter näher zu kommen.

1. GEFAHREN ERKENNEN; BEURTEILEN UND SCHUTZMASSNAHMEN FESTLEGEN

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung besteht in der systematischen Erfassung und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsfaktoren auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie hilft Gefahren im Arbeitsablauf und im Arbeitsumfeld zu identifizieren sowie die Risiken der einzelnen Gefährdungen abzuschätzen. Entsprechend der Maßnahmen-hierarchie erfolgen im Anschluss die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

In der Praxis hat es sich bewährt, zusammen mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft und einem Sicherheitsbeauftragten, die Arbeitsabläufe gemeinsam zu erfassen und die Gefährdungen zu beurteilen.

2. BETRIEBSANWEISUNG ERSTELLEN

Das Ziel der Betriebsanweisungen ist die systematische Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie dient dem Schutz vor Unfallgefahren und hilft der Führungskraft, Unterweisungen in kurzer und verständlicher Art und Weise durchzuführen.

Es hat sich in der Praxis bewährt, die Betriebsanweisungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz oder an einem zentralen Ort zur Verfügung zu stellen. Der Umfang sollte, wenn möglich, nicht mehr als eine Seite betragen.

3. GEFAHREN UND SCHUTZMASSNAHMEN UNTERWEISEN

Effektive und nachhaltige Unterweisungen sind Voraussetzungen für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten im Arbeitsumfeld.

Für eine praxisnahe Unterweisung kann diese direkt am Arbeitsort durchgeführt werden. Auch die aktive Einbeziehung der Mitarbeiter sowie das Ansprechen der verschiedenen Sinne helfen bei der Vermittlung der Unterweisungsinhalte. Neben der Dokumentation der Unterweisung hilft eine Vereinbarung über das künftige Verhalten, die Nachhaltigkeit zu sichern.

4. UMSETZUNG AM ARBEITSPLATZ KONTROLLIEREN UND AUF WIRKSAMKEIT PRÜFEN

Wirksamkeitskontrollen am Arbeitsplatz helfen, die festgelegten Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den Vereinbarungen aus der Unterweisung auf Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Die Wirksamkeitsprüfung kann zusammen mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft und einen Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der umgesetzten Schutzmaßnahmen und hilft mögliche „Schwachstellen“ zu identifizieren.

5. FEHLVERHALTEN KONSEQUENT ANSPRECHEN

Zu den Wirksamkeitskontrollen als auch im betrieblichen Alltag gehört es dazu, Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt anzusprechen und mögliche Auswirkungen des Handelns aufzuzeigen.

Dabei ist es wichtig, dass die Führungskraft als auch die Sicherheitsfachkraft authentisch auftreten und Ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, indem sie sich an die getroffenen Verhaltensvereinbarungen halten.

6. RÜCKMELDUNG EINHOLEN UND VERBESSERUNGEN UMSETZEN

Mit der aktiven Einbindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der umgesetzten Schutzmaßnahmen steigt nicht nur die Akzeptanz zu den Maßnahmen sondern hilft die Arbeitsabläufe sicher und gesund zu gestalten

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